Viele haben es in den letzten Monaten sicherlicher in Funk und Presse (z. B. HAZ oder NDR) mitbekommen: Der Strukturwandel wirkt sich immer mehr auch auf Kleingärten in Hannover aus.
In letzter Zeit mehren sich in verschiedenen Kleingartenanlagen Hannovers Fälle, in denen Pächter wiederholt bis permanent gegen geltende Vorschriften verstoßen; sei es durch übergroße Lauben oder ungenehmigte bauliche Anlagen. Auch im Bereich unseres Vereins häufen sich Diskussionen über Nachbarstreitigkeiten und persönliche Befindlichkeiten. Doch dabei gerät das Wesentliche zunehmend aus dem Blick: das Gemeinwohl und der Fortbestand unseres Vereins und damit unserer Gärten.
Der Kleingärtnerverein Walkenriede e.V. ist kein privater Zusammenschluss Einzelner, sondern Teil einer stadtweiten Struktur mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Als Unterpächter sind wir vertraglich an die Gartenordnung der Landeshauptstadt Hannover sowie das Bundeskleingartengesetz gebunden. Ein Kleingarten ist kein Wochenendhaus. Die Laube darf laut § 3 Abs. 2 BKleingG höchstens 24 m² Grundfläche haben, inklusive überdachtem Freisitz. Wer hier darüber hinausgeht, riskiert nicht nur persönliche Konsequenzen, sondern setzt die gesamte Anlage unter Druck.
Der Bezirksverband Hannover, unser Generalpächter, ist gesetzlich verpflichtet, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Mit Unterstützung der Stadt werden zunehmend Luftaufnahmen ausgewertet und Verstöße systematisch dokumentiert . Es geht nicht um Einzelne, es geht um die Glaubwürdigkeit des gesamten Kleingartenwesens als Teil der städtischen Grünplanung. Wird diese Glaubwürdigkeit verspielt, steht langfristig die Nutzung unserer Flächen als Kleingartenanlage auf dem Spiel.
Die Konsequenzen sind real – für alle. Egal ob Vorstand oder Mitglied: Wer bauliche Vorschriften dauerhaft missachtet oder wiederholt gegen die Gartenordnung verstößt, muss mit Rückbauaufforderungen, Kündigungsandrohungen oder im schlimmsten Fall mit der Beendigung des Pachtverhältnisses rechnen. Auch finanzielle Belastungen in vierstelliger Höhe für Rückbauten oder Wiederherstellungen sind keine Ausnahme, sondern inzwischen gängige Praxis. Ein „Das war schon immer so“ oder „Ich habe das so übernommen“ ist keine rechtswirksame Verteidigung, sondern bestenfalls ein mildernder Umstand bei der Fristsetzung. Letztlich bleibt der Pachtvertrag bindend.
Einzelne Vereinskolonien in Niedersachsen sehen sich bereits der Auflösung nahe, weil zu viele Parzellen wegen baulicher Mängel nicht mehr verpachtbar wären . Diese Entwicklung ist real und sie macht keinen Halt an Koloniegrenzen.
Es ist nachvollziehbar, dass Meinungsverschiedenheiten mit Nachbarn, Differenzen über Sträucher, Unkraut oder Gartenzwerge emotional geführt werden. Aber wer sich ausschließlich auf persönliche Befindlichkeiten konzentriert, ohne die gemeinschaftliche Perspektive einzunehmen, gefährdet am Ende mehr als nur das nachbarschaftliche Miteinander. Der Verein ist kein Dienstleister für individuelle Interessen, sondern eine Solidargemeinschaft mit klaren Regeln, getragen von ehrenamtlichem Engagement.
Die Vereinsorgane, insbesondere der Vorstand, sind nicht nur berechtigt, sondern laut Satzung und Pachtvertrag verpflichtet, auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten und auch mit gutem Beispiel voranzugehen. Es ist keine Willkür, wenn Maßnahmen eingeleitet werden, sondern notwendiges Handeln zur Sicherung der Anlage.
Es ist an der Zeit, den Blick wieder auf das große Ganze zu richten. Nur wenn sich alle an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten, können wir langfristig erhalten, was wir so schätzen: unsere grünen Rückzugsorte, die Ruhe inmitten der Stadt, das Miteinander im Verein.
Die Vereinsstruktur bietet viele Möglichkeiten zur Mitwirkung, zum Dialog und zur Verbesserung. Aber sie setzt auch Mitverantwortung voraus, auf jedem Pachtgrundstück, an jedem Gartenzaun, bei jeder Entscheidung.


