Garten-Artikel August 2025

Dieser Artikel erschien zuerst in „Garten und Familie“

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

auch wenn schon viel geerntet wurde, steht das Jahr nicht still und es ist ein
guter Zeitpunkt, Gemüse für den Herbst und Winter anzubauen: Feldsalat,
Spinat, Radieschen oder Winterzwiebel freuen sich auch jetzt noch über eure
Aufmerksamkeit. Auch Etagenzwiebeln, Kohlrabi, Grünkohl oder Blumenkohl
sind je nach Sorte und Pflege noch möglich.

Bitte achtet darauf, dass die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit zu den
satzungsgemäßen Pflichten zählt. Die nächsten regulären Termine finden statt
am: Samstag, den 2. August, 9. August, 23. August und dem 20. September.
Bitte meldet euch spätestens bis zum Donnerstag vor dem jeweiligen Termin bei
der 1. Vorsitzenden. Die Kontaktdaten sind wie gewohnt in den Schaukästen zu
finden. Wer zu diesen Terminen keine Zeit hat, kann einen Ausweichtermin
beantragen.
Die warmen Abende laden zu geselligen Stunden ein, doch Rücksichtnahme
gegenüber Nachbarinnen und Nachbarn sollte selbstverständlich sein. Wir
freuen uns auf den Frühschoppen, wieder im Vereinsheim am 4. Sonntag im
Monat ab 10 Uhr, am 24. August. Zusätzlich laden wir alle Spielfreudigen zu
unseren Gesellschaftsspielen ins Vereinsheim ein: mit Brett-, Karten- und
Geschicklichkeitsspielen. Details siehe Schaukasten.
Bitte beachtet, dass mit der (nicht mehr ganz so) neuen Gartenordnung geregelt
ist, dass am Zugang zur Parzelle die Gartennummer gut sichtbar anzubringen
ist. Auch der Heckenschnitt ist immer wieder Thema. Doch auch dazu, inwieweit
und welchem Maße dieser überhaupt nötig oder gar erlaubt ist, findet die
Gartenordnung klare Worte: „Hecken oder freiwachsende Sträucher zur
Einfriedung an den Wegen sollen die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. (…) Das
Entfernen und Auf-den-Stock-setzen jeglicher Gehölze ist zwischen dem 1.3. und 30.9.
verboten. Der mindestens jährliche Rückschnitt der Formschnitthecken (…) ist unter
Beachtung des besonderen Artenschutzes, insbesondere hinsichtlich Brutplätzen
europäischer Vogelarten ganzjährig zulässig.“ – falls hier Unklarheiten bestehen,
was zulässig ist, findet ihr Ansprechpartner in den Schaukästen ausgewiesen
oder trefft zur Vorstandssprechstunde an jedem ersten Mittwoch des Monats
um 17 Uhr am Vereinsheim auf offene Ohren für eure Anliegen.

Genießt das schöne Wetter, aber vor allem genießt das Gärtnern.

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